Beitrags- und Finanzordnung
Die Finanz- und Beitragsordnung gemäß unserer Satzung nach §14, regelt die finanziellen Angelegenheiten unseres Vereins, insbesondere Mitgliedsbeiträge, Zahlungsmodalitäten, Mahnverfahren, Aufwandsentschädigungen sowie Erstattungen. Sie sorgt für Transparenz und erleichtert die Verwaltung unserer Vereinsfinanzen.
Unser Ziel ist es, mit den Mitgliedsbeiträgen sämtliche laufenden Vereinskosten abzudecken. Dazu gehören insbesondere:
- Beiträge an den Kreis- und Landessportbund
- Beiträge an den Dachverbände
- Versicherungen
- Allgemeine Vereins- und Gemeinkosten
Zahlungsweise
Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, bitten wir euch am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Hiermit sind automatische Zuordnung der Beiträge möglich und erleichtert die Buchhaltung erheblich.
Nur mit eure Unterstützung ist eine einfache und effizienten Vereinsverwaltung möglich.
Eine Barzahlung der Beiträge ist ausgeschlossen.
Bereits gezahlte oder zu viel entrichtete Beiträge werden nicht erstattet.
Die einmalige Aufnahmegebühr nach Eintritt in den Verein beträgt: 25,00 € und wird mit der ersten Beitragsrechnung fällig.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge staffeln sich wie folgt:
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Mitgliedsform |
Kategorie |
Beitrag |
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Einzelmitgliedschaft |
Vollzahler: ab 18 Jahre (volljährig) |
15,00 € |
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Ermäßigt: bis 18 Jahre (minderjährig) |
10,00 € |
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Passiv: keine Teilnahme am Sportbetrieb |
3,00 € |
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Familienmitgliedschaft |
Eltern-Kind: bis 18 Jahre, ein Vollzahlendes Familienmitglied ist vorhanden |
5,00 € |
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Geschwister: bis 18 Jahre, ein Vollzahlendes minderjähriges Familienmitglied ist vorhanden |
7,00 € |
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Fördermitgliedschaft |
Förderung FM5 |
5,00 € |
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Förderung FM10 |
10,00 € |
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Förderung FM15 |
15,00 € |
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Ehrenmitgliedschaft |
Ehrenmitglied: vom Vorstand benannt |
0,00 € |
Tabelle Beiträge
Ein Wechsel der Mitgliedsform ist nur zum nächsten Quartal möglich. Eine Änderung ist in Textform beim Vorstand zu beantragen. Dies gilt insbesondere zur Änderung einer passiven Mitgliedschaft, sowie die Wahl der Turnuszahlungsart.
Der Beitrag wird zum Vorteil für das Familienmitglied aus Tabelle Beiträge gewählt.
Zur Familienmitgliedschaft gehören Erziehungsberechtigte oder die gesetzliche Vertretung, Kinder bis 18 Jahre und Personen im gleichen Haushalt lebend.
Die Mitgliedsbeiträge sind im gewählten Turnus wie folgt im Vorraus zu entrichten:
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Turnus |
Zahlungsziel |
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monatlich |
Zu Beginn jeden Monats |
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vierteljährlich |
01.01., 01.04., 01.07., 01.10. |
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halbjährlich |
01.01., 01.07. |
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jährlich |
01.01. |
Tabelle Turnus
Der Beitrag ab dem Monat des Eintritts zu entrichten. Jeder begonnene Kalendermonat gilt als voller Beitragsmonat. Der Verein nutzt bevorzugt SEPA-Lastschrift.
Der Verein nutzt bevorzugt SEPA-Lastschrift.
Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten per E-Mail die Beitragsrechnung und überweisen innerhalb von 10 Tagen auf das Vereinskonto mit dem genauen Verwendungszweck.
Wird nicht der Verwendungszweck aus der Rechnung verwendet oder ohne Rechnungstellung überwiesen, wird eine Mehraufwandsgebühr von 5,00 € je Buchung fällig.
Rücklastschriftgebühren sowie zusätzliche Verwaltungskosten gehen zu Lasten des Mitglieds. Bei verspäteter Zahlung kann der Verein eine Mahngebühr erheben. Die Mahngebühr beträgt derzeit 5,00 € pro Mahnung.
Änderungen werden laut Satzung beschlossen und werden mindestens 4 Wochen vorher bekanntgegeben.
Der Verein kann für bestimmte, vom Vorstand vorab beauftragte Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) gewähren.
Eine Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG kann gewährt werden, sofern für die betreffende Tätigkeit keine Förderung durch den Kreis‑ oder Landessportbund im Geschäftsjahr erfolgt ist.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Aufwandsentschädigungen besteht nicht.
Die Entscheidung über Art, Umfang und Höhe der Aufwandsentschädigungen trifft der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Verein erstattet grundsätzlich keine Fahrt‑, Reise‑, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten für Turniere, Wettkämpfe, Lehrgänge oder sonstige Veranstaltungen, sofern der Vorstand diese Kosten nicht vorab schriftlich genehmigt hat.
Ebenso nicht erstattungsfähig sind private Auslagen, die ohne vorherige Beauftragung oder ohne Bezug zu einer vom Vorstand bestätigten Vereinsaufgabe entstanden sind.
Erstattungen erfolgen ausschließlich für vorab beauftragte Tätigkeiten und nur gegen Beleg sowie Stundennachweis gemäß dieser Beitragsordnung.
Ein Rechtsanspruch auf Erstattung oder Aufwandsentschädigung besteht nicht.
Aus der Tabelle Beiträge ergeben sich:
- Vater: Vollzahler 15€
- Kind 1: Eltern-Kind 5€
- Kind 2: Eltern-Kind 5€
= 25€ / monatlich
Anstelle des Vaters können auch gesetzliche Vertreter handeln, anstelle leiblicher Kinder sind ebenso Pflegekinder umfasst.
Aus der Tabelle Beiträge ergeben sich:
- Kind 1: Ermäßigt 10€
- Kind 2: Geschwister 7€
= 17€ / monatlich
Anstelle leiblicher Kinder sind ebenso Pflegekinder umfasst, wenn diese im selben Haushalt leben.
Aus der Tabelle Beiträge ergeben sich:
- Mutter: Passiv 3€
- Kind 1: Ermäßigt 10€
- Kind 2: Geschwister 7€
= 20€ / monatlich
Anstelle der Mutter können auch gesetzliche Vertreter handeln, anstelle leiblicher Kinder sind ebenso Pflegekinder umfasst.
Aus der Tabelle Beiträge ergeben sich:
- Vater: Vollzahler 15€
- Kind: Eltern-Kind 5€
= 20€ / monatlich
Anstelle des Vaters können auch gesetzliche Vertreter handeln, anstelle leiblicher Kinder sind ebenso Pflegekinder umfasst.